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Artist-in-Europe-Stipendiums des Landes Steiermark 2026

WIELS Residency Programm für den Zeitraum Jänner bis einschließlich Juni 2026

Zur Förderung nachhaltiger internationaler Kontakte und Erfahrungen in der Kunstszene von „Europas Hauptstadt“ Brüssel vergibt die Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport ein Artist-in-Europe-Stipendium an steirische oder in der Steiermark lebende bildende Künstlerinnen und Künstler für sechs Monate (nicht teilbar) im Rahmen des Residency Programms des renommierten WIELS Art Centre.

Das Stipendium beinhaltet neben der Teilnahme am Residency Programm im WIELS Art Centre eine Unterkunft, ein monatliches Stipendium in Höhe von € 1.500,00 sowie einen Fahrtkostenzuschuss für die An- und Abreise in Höhe von maximal € 1.000,00, jedoch werden keine Materialkosten übernommen. Das Stipendium wird auf Vorschlag der Atelierjury des Landes Steiermark sowie einer Repräsentantin/eines Repräsentanten des WIELS Art Centre vergeben.

Die Bewerbungsunterlagen sollten auf max. 20 Seiten einen kurzen Lebenslauf mit Motivationsschreiben, die Beschreibung des künstlerischen Arbeitsvorhabens und Beispiele bisheriger künstlerischer Arbeiten in Form eines Portfolios enthalten; max. 5 repräsentative Links können als weitere Information angegeben werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, künstlerisches Vorhaben) müssen in englischer und deutscher Sprache verfasst sein. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Unterlagen dürfen ausschließlich per E-Mail (max. 10 MB) sowie unter Verwendung des beigelegten Formulars eingereicht werden.

Das WIELS Residency Programm versteht sich als Anwesenheitsstipendium.

Bewerbungen für ein Artist-in-Europe-Stipendium/WIELS Residency Programm richten Sie bitte an kultur@stmk.gv.at mit dem Betreff: „WIELS Residency Programm 2026“ bis spätestens 30. September 2025.

Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerberinnen und Bewerber schriftlich informiert.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Künstlerin/der Künstler, der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit (max. 3 DIN A4-Seiten) vorzulegen.
Sollte aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse das Stipendium nicht angetreten werden können, wird seitens des Landes Steiermark keine Haftung übernommen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen.